drohen all denen, die Klimaanlagen mit mehr als 12 Kw betreiben, wenn sie sie gem. §12 EnEV nicht regelmäßige kontrollieren lassen (§ 27 EnEV).
Also aufgepasst, es gibt nur relativ kurze Übergangsfristen ;-((
Dennoch Allen ein progressives neues Jahr ;-))
PS:
bislang 44,2 kW/h , nicht die Welt, ABBA bereits je die Hälfte von Nov+Dez.
Mittwoch, 9. Januar 2008
Geldbußen
Eingestellt von FrankB (Osterode) am 9.1.08
Labels: EnEV, Geldbußen, Klimaanlagen, Ordnungswidrigkeit
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3 Kommentare:
Huch! Da muß ich mal schnell in die Garage und nachsehen, was der Klimakompressor von meiner Corvette an Leistung hat ;-)
Kühlst Du auch mit Deiner Solaranlage? Ich bin seit längerem auf der Suche nach einer Solarbetriebenen Kühlung (um die Wärme im Sommer sinnvoll zu nutzen) aber bis auf ein paar Versuchsprojekte habe ich noch nix gefunden.
Oder wird in dem Zusammenhang eine Solaranlage auch als Klimagerät bezeichnet?
Gunter Fucke
Kennst Du schon
suninverse?
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