Donnerstag, 25. August 2011
Frustrierter Schornsteinfeger
Eingestellt von
Guido (Brilon)
am
25.8.11
0
Kommentare
Labels: Heizung, Schornsteinfeger
Dienstag, 30. November 2010
Schornsteinfeger müsste man sein...
Vor ein paar Tagen kam die neue Rechnung vom Schornsteinfeger. Nachdem im letzten Jahr 40,94 € fällig waren, sind es für 2010 genau 72,35 €, also bescheidene 76 % mehr! Und das bei gleicher Leistung wie im Vorjahr: eine Pelletzentralheizung und ein Kaminofen. Dagegen sind die Steigerungen bei Krankenkasse, Autoversicherung und Strom ja regelrecht Peanuts.
Auf meine Rückfrage erklärte mir der Schornsteinfegermeister, dass die Berechnungsbasis auf Arbeitswerte umgestellt wurde und die Werte von offizieller Stelle festgelegt werden. Andere Kunden, z. B. solche mit Ölheizungen, würden dafür jetzt weniger zahlen. Sein Umsatz wäre unterm Strich gleich geblieben und nicht um 76 % gestiegen. Kontrollieren kann ich dies natürlich nicht...
Ab 2013 wird wieder alles anders, denn dann fällt das Monopol und man darf sich den Schornsteinfeger aussuchen und den Preis frei aushandeln. Dass dann die Preise wieder sinken, wage ich aber zu bezweifeln...
Eingestellt von
Frank (Rödermark)
am
30.11.10
2
Kommentare
Labels: Schornsteinfeger
Montag, 26. Oktober 2009
Kein Vorteil mehr für bivalente Heizungen
Die Novellierung der 1. BImSchV (offiziell: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) ist vom Bundesrat verabschiedet worden (Quelle).
Für Betreiber von thermischen Solaranlagen entfällt damit der Vorteil, von der regelmäßigen Messpflicht ausgenommen zu werden. Die Zusatzheizungen müssen daher jetzt auch wieder regelmäßig vom Schornsteinfeger gemessen werden. Kleiner Trost: Die Messintervalle wurden verlängert, und zwar für alle Öl-/Gasheizungen, also auch für normale, nicht-bivalente Heizungen. Die jährliche Messung gibt es nicht mehr. Anlagen, die älter als 12 Jahre sind, werden alle 2 Jahre gemessen, jüngere Anlagen alle 3 Jahre, bei selbstkalibrierenden Anlagen sind es sogar 5 Jahre. Dazu gibt es noch etliche Ausnahme- und Sonderregelungen - nageln Sie mich also bitte nicht auf diesen Beitrag fest, sondern sprechen Sie zu gegebener Zeit mit Ihrem Schornsteinfeger.
Auch für Holz- und Pelletheizer ändert sich einiges: Pelletheizungen und Stückholzheizungen unter 15 kW werden jetzt auch regelmäßig gemessen, und zwar alle 2 Jahre, wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere.
Hier ist die Verordnung, die mit diesen Änderungen angenommen wurde. Eine endgültige Version habe ich noch nicht gefunden.
Eingestellt von
Frank (Rödermark)
am
26.10.09
0
Kommentare
Labels: Heizung, Holz, Messpflicht, Schornsteinfeger