Dienstag, 30. November 2010

Schornsteinfeger müsste man sein...

Vor ein paar Tagen kam die neue Rechnung vom Schornsteinfeger. Nachdem im letzten Jahr 40,94 € fällig waren, sind es für 2010 genau 72,35 €, also bescheidene 76 % mehr! Und das bei gleicher Leistung wie im Vorjahr: eine Pelletzentralheizung und ein Kaminofen. Dagegen sind die Steigerungen bei Krankenkasse, Autoversicherung und Strom ja regelrecht Peanuts.

Auf meine Rückfrage erklärte mir der Schornsteinfegermeister, dass die Berechnungsbasis auf Arbeitswerte umgestellt wurde und die Werte von offizieller Stelle festgelegt werden. Andere Kunden, z. B. solche mit Ölheizungen, würden dafür jetzt weniger zahlen. Sein Umsatz wäre unterm Strich gleich geblieben und nicht um 76 % gestiegen. Kontrollieren kann ich dies natürlich nicht...

Ab 2013 wird wieder alles anders, denn dann fällt das Monopol und man darf sich den Schornsteinfeger aussuchen und den Preis frei aushandeln. Dass dann die Preise wieder sinken, wage ich aber zu bezweifeln...

2 Kommentare:

Karsten (Niederzier) hat gesagt…

Hallo Frank,

hast Du Dir mal den Aufwand für die Beauftragung eines anderen als des Bezirksschornsteinfegers angesehen?

Hier die Anleitung:
Zukünftig müssen die Bürgerinnen und Bürger den Schornsteinfeger selbst mit der Durchführung von Kehr – und Überprüfungstätigkeiten beauftragen.

Hierzu hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, den Betreibern sogenannter Feuerstätten (Heizungen, Öfen etc.) einen Feuerstättenbescheid auszustellen hat, den der Betreiber der Feuerstätte bei diesem beantragen muss.

Dieser Feuerstättenbescheid kann, wenn keine Feuerstättenschau ansteht, von Bezirksschornsteinfegermeister auf der Grundlage der Daten des Kehrbuches erstellt werden.

Stellt der Bezirkschornsteinfegermeister fest, dass bei ihnen eine kostenpflichtige Feuerstättenschau ansteht, sollten sie in jedem Fall prüfen, wann der Bezirkschornsteinfegermeister die letzte sogenannte Feuerstättenschau in das Kehrbuch eingetragen hat.

Dies können sie auch bei der zuständigen Aufsicht im Kreis feststellen lassen.

Im Feuerstättenbescheid wird festgelegt, welche Arbeiten zu welchem Zeitpunkt durchzuführen sind.

Möchten Sie einen freien Schornsteinfeger beauftragen, so übersenden sie diesen Bescheid mit einem schriftlichen Auftrag an diesen.

Der Bezirkschornsteinfegermeister wird vom Betreiber, oder , wenn damit beauftragt, vom freien Schornsteinfeger mittels eines Formblattes darüber informiert, dass er die Arbeiten zum vorgeschriebenen Zeitpunkt durchführen wird, bzw. durchgeführt hat.


Da muss man schon wirklich was gegen den Bezirksschonsteinfeger haben, um sich das anzutun.

Erwin in Wildeck hat gesagt…

Hallo Karsten u. Frank,

ist zwar schon einige Tage her das ich das gelesen habe ...
ich hatte das so verstanden, das bei Wahl eines Fremdschornsteinfegers dann noch alle 3 Jahre eine Feuerstättenschau vom Bezirkschornsteinfegermeister fällig wird

Gruß Erwin