Die Novellierung der 1. BImSchV (offiziell: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) ist vom Bundesrat verabschiedet worden (Quelle).
Für Betreiber von thermischen Solaranlagen entfällt damit der Vorteil, von der regelmäßigen Messpflicht ausgenommen zu werden. Die Zusatzheizungen müssen daher jetzt auch wieder regelmäßig vom Schornsteinfeger gemessen werden. Kleiner Trost: Die Messintervalle wurden verlängert, und zwar für alle Öl-/Gasheizungen, also auch für normale, nicht-bivalente Heizungen. Die jährliche Messung gibt es nicht mehr. Anlagen, die älter als 12 Jahre sind, werden alle 2 Jahre gemessen, jüngere Anlagen alle 3 Jahre, bei selbstkalibrierenden Anlagen sind es sogar 5 Jahre. Dazu gibt es noch etliche Ausnahme- und Sonderregelungen - nageln Sie mich also bitte nicht auf diesen Beitrag fest, sondern sprechen Sie zu gegebener Zeit mit Ihrem Schornsteinfeger.
Auch für Holz- und Pelletheizer ändert sich einiges: Pelletheizungen und Stückholzheizungen unter 15 kW werden jetzt auch regelmäßig gemessen, und zwar alle 2 Jahre, wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere.
Hier ist die Verordnung, die mit diesen Änderungen angenommen wurde. Eine endgültige Version habe ich noch nicht gefunden.
Montag, 26. Oktober 2009
Kein Vorteil mehr für bivalente Heizungen
Eingestellt von Frank (Rödermark) am 26.10.09
Labels: Heizung, Holz, Messpflicht, Schornsteinfeger
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